Ausnahmegenehmigung
15.07.2011
Ab sofort haben alle unsere Fahrzeuge Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen, sowie in der Hauptreisezeit (Ferienfahrverbot). Diese Genehmigung gilt für sämtliche Presserzeugnisse und Automobilteile.
Somit sind wir für unsere Kundschaft jederzeit mobil!!!